Neue Bafa Förderung für Biomasseheizanlagen

Neue Bafa Förderung für Biomasseheizanlagen

Seit dem 1.1.2020 gibt es neue Förderungen für Biomasseheizanlagen.
Dabei gelten nun grundlegende Änderungen gegenüber den Förderungen aus den vergangenen Jahren.

Die Bundesregierung ist von der pauschalen Förderung für den einzelnen Heizkessel abgegangen und fördert jetzt mit bis zu 45% – die Ausgaben für die gesamte Biomasseheizanlage – einschließlich der Montageleistung.

Dabei sind die Voraussetzungen in Bezug auf das Mindestpuffervolumen und auf den förderfähigen Kessel an sich unverändert geblieben. Alle ATMOS GSE Holzvergaser, der GSX50, die GSP Kombikessel sowie sämtliche ATMOS Pelletkessel bleiben förderfähig!

 

So gestaltet sich die Förderung bei Bestandsgebäuden:

Prinzipiell gibt es mindestens 35% Zuschuss auf die Gesamtausgaben der Heizanlageninstallation. Wenn aber eine alte Ölheizung vollständig durch die Biomasseanlage ersetzt wird, steigt die Förderung sogar auf 45% Zuschuss der Investitionskosten (als Öl – Austauschprämie) an. Eine detaillierte Übersicht zu allen förderfähigen Kosten ist unten im Downloadbereich verlinkt.

Wesentlich höhere Förderung im Neubau

Besonders stark profitieren die Biomasseheizanlagen nun auch im Neubaubereich.
Voraussetzung für die Förderung ist nach wie vor der gleichzeitige Einbau eines Partikelabscheiders. Bei der alten Förderung lag der Zuschuss für eine Holzvergaserheizanlagen bei gerademal  1000 € – bei der neuen Förderung beträgt der Zuschuss nun ebenfalls 35% der gesamten Investitionsgesamtausgaben der Biomasseheizanlage, einschließlich der dafür notwendigen Montageleistung. Dabei ist es unabhängig, ob sich der Anlagenbetreiber für eine preiswerte Holzvergaserheizanlage oder bequeme Pelletheizung entscheidet.

 

Was gibt es zu beachten:

Der Förderantrag muss weiterhin im Vorfeld online gestellt werden – das geht schnell und unkompliziert. Wichtig ist nur, dass alle eventuellen Kosten bei der Investitionsangabe mit berücksichtigt werden. Wenn später die Abrechnung geringer ausfällt, stellt das kein Problem dar. Der prozentuale Zuschuss wird entsprechend gekürzt.
Sollten die Ausgaben im Nachgang allerdings höher sein als beantragt, steigt der Zuschuss hingegen nicht.

 

Weitere Informationen zur BAFA Förderung:

  • Informationen zum Antragsverfahren
  • zum Förderantrag
  • Fördervoraussetzungen
  • Übersicht zu den förderfähigen Kosten

Falls gewünscht unterstützen wir Sie mit unserem kostenfreien Service bei der Antragsstellung. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern per Mail unter info@atmos-zentrallager.de oder telefonisch unter 034244-5946-0 zur Verfügung.

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