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    Autor: meistersystems

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    E-Öffner für den Einbau in Brandschutztüren und Rauchschutztüren

    E-Öffner, umgangssprachlich auch Türöffner genannt, sind elektromagnetische Bauteile zur Entriegelung der Schlossfalle durch eine verkabelte Bedienstelle. Sie werden in einem Schließblech auf der Rahmenseite montiert und geben zum Öffnen die Schlossfalle frei. Auf der Außenseite der zu öffnenden Tür befindet sich auf der Außenseite keine Drückergarnitur, sondern eine Wechselgarnitur oder ein fester Stangengriff. E-Öffner kommen häufig in Eingangsbereichen von Büros, Arztpraxen oder Wohnhäusern zum Einsatz. Also überall dort, wo Türen zum Öffnen erst noch freigegeben werden sollen. So lassen sich unverschlossene Türen komfortabel und preiswert über eine externe Bedienstelle ansteuern und durch den Nutzer öffnen.

    Bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren sind ausschließlich E-Öffner nach dem Arbeitsstrom-Prinzip zulässig. Nur so ist sichergestellt, dass Brand- und Rauchschutztüren bei einem Stromausfall im Brandfall nicht geöffnet sind. Wie zuvor beschrieben dürfen bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren ausschließlich E-Öffner nach dem Arbeitsstromprinzip eingesetzt werden. E-Öffner dürfen bei einer Brandschutztür (Feuerschutztür) nur verwendet werden, wenn es in der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung bzw. allgemeinen Bauartgenehmigung der Brandschutztür erlaubt ist. Bei Rauchschutztüren muss der Einsatz eines E-Öffner im allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis geregelt sein. E-Öffner sollten bei Brand- und Rauchschutztüren bereits bei der Türbestellung berücksichtigt werden. Da spanende Bearbeitungen an Brandschutztüren und Rauchschutztüren durch das DIBt in Berlin nicht zulässig sind, können E-Öffner nachträglich nur eingebaut werden, wenn die Brand- oder Rauchschutztür werkseitig für eine spätere Montage vorbereitet worden ist. Erlaubt die Tür den Einsatz eines E-Öffner darf nicht jeder Arbeitsstrom E-Öffner eingebaut werden. Der zu verwendende E-Öffner (Türöffner) muss für den Einsatz in Brandschutztüren und Rauchschutztüren ebenfalls geprüft sein und über ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis verfügen. E-Öffner für Brand- und Rauchschutztüren sind in der Regel für ein Türblattgewicht von maximal 200 kg geprüft. Alle mechanischen Bauteile des E-Öffners müssen bei Brandschutztüren aus Werkstoffen hergestellt sein, die eine Schmelztemperatur über 1000°C aufweisen. Um einen sicheren Verschluss zu gewährleisten muss die Schlossfalle der Brand- oder Rauchschutztür mindestens 6 mm in den E-Öffner eintauchen können.

    Bei einem Einsatz von Drehtürantrieben oder RWA-Elementen wird konstruktiv bedingt eine erhöhte Kraft auf den E-Öffner ausgeübt. Hier kommen bevorzugt mikroprozessgesteuerte E-Öffner mit Wechselstromausführung (AC) zum Einsatz. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Schlossfalle und E-Öffner beim Auslösen klemmen. Durch den Einsatz von zusätzlichen Rückmeldekontakten im E-Öffner besteht bei E-Öffnern die Möglichkeit einer Verschlussüberwachung.

    Bei zweiflügeligen Brandschutztüren und Rauchschutztüren können ebenfalls E-Öffner zum Einsatz kommen. In diesem Fall wird die Schließplatte nicht auf der Zarge, sondern sinngemäß auf dem Standflügel montiert, in dem der E-Öffner verbaut wird. Zum Anschluss des E-Öffners wird bei zweiflügeligen Türen auf dem Standflügel ein Kabelübergang zum Rahmen (Zarge) benötigt. Der Kabelübergang kann sowohl verdeckt als auch aufgesetzt ausgeführt werden.

    E-Öffner nach dem Arbeitsstrom-Prinzip

    Arbeitsstrom E-Öffner sind bis zur Entriegelung, also im geschlossenen Zustand, stromlos. Durch Betätigung eines Bedienelementes (Taster oder ähnlich) wird der Stromkreis geschlossen und die Schlossfalle freigegeben. Bei dieser Variante fließt im geschlossenen Zustand kein Strom. Bei einem Stromausfall ist das Öffnen durch den E-Öffner nicht mehr möglich. E-Öffner nach dem Arbeitsstrom-Prinzip kommen bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren zum Einsatz.

    E-Öffner nach dem Ruhestrom-Prinzip

    Ruhestrom sind für den Einsatz in Brandschutztüren und Rauchschutztüren nicht zugelassen. Sie werden durch einen Mindeststrom geschlossen gehalten. Durch Betätigung eines Bedienelementes (Taster oder ähnlich) wird der Stromkreis unterbrochen und die Schlossfalle wird freigegeben. Ruhestrom E-Öffner verbrauchen im geschlossenen Zustand geringfügig Strom und Öffnen zwangsläufig bei Stromausfall. Sie werden daher bevorzugt bei Türen oder Brandschutzanforderungen als Fluchttüröffner eingesetzt.

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